BAföG-Formalitäten zum Vordiplom

Sascha 24. Juni 2008

Ich habe mich mal schlau gemacht, was es für Spielregeln in Sachen BAföG nach dem Vordiplom gibt.

Man bekommt nur noch Geld, wenn man

  • zum 31. März (Ende 3. Semester) alle Leistungen bis dahin erbracht hat, oder
  • zum 30. September (Ende 4. Semester) alle Leistungen bis dahin erbracht hat, oder
  • weitestgehend alle Prüfungen bestanden hat und nur einzelne Prüfungen fehlen, weil man krank war oder durchgefallen ist

In allen Fällen ist dem BAföG-Antrag das Formblatt 5 (§48) beizulegen. Bei Verzögerungen braucht man noch die "Begründung der späteren Vorlage der Leistungsbescheinigung".

Falls es mit dem Vordiplom doch nicht fristgemäß geklappt hat, kann man nach dem fünften Semester erneut BAföG beantragen. Allerdings müssen dann alle Leistungen des fünften Semesters erbracht sein. Und jetzt kommt der Haken an der ganzen Sache: Ohne Vordiplom darf man (im Diplomstudiengang Geodäsie, woanders mag es vielleicht besser sein) nicht an den Prüfungen des Hauptstudiums (=5. Semester) teilnehmen. D.h. man kann gar nicht fristgemäß die Leistungen des fünften Semesters erbringen, wenn man nicht sowieso schon das Vordiplom hat. Damit verzögert sich das Studium unnötig und es beginnt ein  Teufelskreis von Semester zu Semester… Man kommt aus dem Schlamassel erst dann wieder raus, wenn man zum Ende eines Semesters alle Leistungen bis dahin zusammen hat.

Achtung: Urlaubssemester zählen in der Rechnung auch mit und sind somit eher eine Sackgasse statt ein Ausweg.

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